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radiologie team rur - das Team der radiologischen und nuklearmedizinischen Gemeinschaftspraxis Düren / Jülich
Schmerztherapie (PRT und Facetteninfiltration)

Schmerztherapie (PRT und Facetteninfiltration)

Die PRT (Periradikuläre Therapie) wird angewendet bei Schmerzen, die durch Nervenwurzelkompression oder -reizung, z.B. bei einem Bandscheibenvorfall, bedingt sind. Die so genannte Facetteninfiltration wird bei Schmerzen durch Wirbelgelenkentzündung oder -verschleiß verordnet. Dies ist eine sehr effektive und gezielte Behandlung, um entzündungshemmende und abschwellende Medikamente an die schmerzhafte Lokalisation zu bringen.

Bitte beachten Sie, dass bei Patienten mit Diabetes die verwendeten Medikamente Einfluss auf den Blutzuckerspiegel haben können. Wir werden dies gemeinsam mit Ihnen besprechen. Sollten Sie blutverdünnende Mittel einnehmen (Marcumar, ASS), ist eine PRT nur nach Absetzen dieser Medikamente möglich. Facetteninfiltrationen können unter Umständen auch unter Einnahme blutverdünnender Medikamente durchgeführt werden.

Der Ort der Punktion wird mit dem Computertomographen festgelegt und kontrolliert. Die Punktion erfolgt unter keimfreien Bedingungen. In der Regel besteht die Behandlung aus fünf Terminen: Einem Vorgespräch zur Aufklärung und Festlegung der Behandlung, sowie vier Therapieterminen. Eine Therapie dauert etwa 10 Minuten, danach bleiben Sie noch ca. 30 Minuten zur Beobachtung in unserer Praxis. Bitte bringen Sie zum Vorgespräch alle Ihre verfügbaren Voruntersuchungen (Arztbriefe, CT- oder MRT-Bilder, Liste der eingenommenen Medikamente) mit. Am Tag der Behandlung kann Ihre Verkehrstüchtigkeit eingeschränkt sein. Sie dürfen deshalb nach der Therapie nicht selbst ein Fahrzeug steuern.

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

aufgrund eines gesundheitspolitischen Beschlusses übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)  ab dem 1. April 2013 die Kosten einer CT-gesteuerten Schmerztherapie (PRT und Facetteninfiltrationen) nur noch unter bestimmten Bedingungen. Daher dürfen wir Ihnen in unserer Praxis eine PRT nur noch als Kassenleistung anbieten, wenn Sie hierfür von einem ausgewiesenen Schmerztherapeuten an uns überwiesen worden sind.

Ohne Überweisung durch einen Schmerztherapeuten können wir die Behandlung ausschließlich als Wunschleistung auf privatärztlicher Basis erbringen. Das bedeutet, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. Es steht Ihnen frei, die Erstattung dieser Kosten bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich, können aber natürlich keine Garantie für einen Erfolg übernehmen. Mehr Sicherheit gewährt eine Vorabanfrage bei Ihrer Krankenkasse, für die wir Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen können.

Wir bedauern diese Entwicklung und die dadurch für Sie entstehenden Unannehmlichkeiten. Bei Rückfragen beraten wir Sie gerne.

Erstattungsantrag Schmerzbehandlung

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